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   VG München, 03.03.2008 - M 8 K 07.1827   

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VG München, 03.03.2008 - M 8 K 07.1827 (https://dejure.org/2008,76051)
VG München, Entscheidung vom 03.03.2008 - M 8 K 07.1827 (https://dejure.org/2008,76051)
VG München, Entscheidung vom 03. März 2008 - M 8 K 07.1827 (https://dejure.org/2008,76051)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Planungsrechtliche Unzulässigkeit zweier unvollständig voneinander getrennter Spielhallen mit je 105 m2 Nutzfläche in einem nicht überwiegend durch gewerbliche Nutzungen geprägten Teil eines Mischgebiets

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus VG München, 03.03.2008 - M 8 K 07.1827
    Der Abwehranspruch wird grundsätzlich bereits durch die Zulassung eines mit der Gebietsfestsetzung unvereinbaren Vorhabens ausgelöst, weil hierdurch das nachbarliche Austauschverhältnis gestört und eine Verfremdung des Gebietes eingeleitet wird (zu allem: BVerwG vom 16.09.1993 - 4 C 28.91 - BVerwGE 94, 151 = DVBl 1994, 284 = ZfBR 1994, 97 = BauR 1994, 223 = NJW 1994, 1546 = Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 118).
  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 C 57.89

    Bauplanungsrecht: Begriff der betrieblichen Einheit bei bloßer Belegenheit zweier

    Auszug aus VG München, 03.03.2008 - M 8 K 07.1827
    Zwar sind nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zwei selbständige Spielhallen bauplanungsrechtlich nicht schon deshalb als Einheit anzusehen, weil sie sich auf demselben Grundstück befinden (BVerwG vom 20.08.1992 - 4 C 57.89 - ZfBR 1993, 35 = DVBl 1993, 109 = NVwZ-RR 1993, 66 = Buchholz 406.11 § 29 BauGB Nr. 47).
  • BVerwG, 29.10.1992 - 4 B 103.92

    Bauplanungsrecht: Kerngebietstypizität einer mit einer Gaststätte verbundenen

    Auszug aus VG München, 03.03.2008 - M 8 K 07.1827
    Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung hängt die Einordnung einer Spielhalle als kerngebietstypisch zwar von den jeweiligen Umständen des Einzelfalles ab; dem Schwellenwert von 100 m2Grundfläche kann dabei aber die Bedeutung eines wesentlichen Anhaltspunkts zukommen (vgl. z.B. BVerwG vom 29.10.1992 - 4 B 103.92 - NVwZ-RR 1993, 287; VGH Baden-Württemberg vom 02.11.2006 - 8 S 1891/05 - juris; BayVGH vom 17.03.2005 - 25 B 01.624 - juris).
  • BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 49.82

    Mischgebiet - Grenze - Reines Wohngebiet - Tankstelle - Erweiterung -

    Auszug aus VG München, 03.03.2008 - M 8 K 07.1827
    Ob die darin untergebrachten Nachfolgenutzungen mit dem Typus eines Mischgebiets noch zu vereinbaren sind, was nur für die Bar/Gaststätte nach § 6 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO bejaht werden kann, hinsichtlich des Autohandels noch eingehender untersucht werden müsste (vgl. BVerwG vom 07.02.1986 - 4 C 49.82 - ZfBR 1986, 148 = BauR 1986, 414 = NVwZ 1986, 642) und hinsichtlich der Spielhalle mit 600 m2Nutzfläche verneint werden muss, kann insgesamt offen bleiben, weil der gesamte Baukomplex städtebaulich dem Bahnhof zu nahe steht, als dass er in der Lage wäre, den bodenrechtlichen Charakter des daran im Zuge der Ortsdurchfahrtsstraße anschließenden kleinteiligen Mischgebiets mitzuprägen.
  • VGH Baden-Württemberg, 02.11.2006 - 8 S 1891/05

    Unzulässigkeit einer kerngebietstypischen Spielhalle im Mischgebiet

    Auszug aus VG München, 03.03.2008 - M 8 K 07.1827
    Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung hängt die Einordnung einer Spielhalle als kerngebietstypisch zwar von den jeweiligen Umständen des Einzelfalles ab; dem Schwellenwert von 100 m2Grundfläche kann dabei aber die Bedeutung eines wesentlichen Anhaltspunkts zukommen (vgl. z.B. BVerwG vom 29.10.1992 - 4 B 103.92 - NVwZ-RR 1993, 287; VGH Baden-Württemberg vom 02.11.2006 - 8 S 1891/05 - juris; BayVGH vom 17.03.2005 - 25 B 01.624 - juris).
  • VGH Bayern, 17.03.2005 - 25 B 01.624
    Auszug aus VG München, 03.03.2008 - M 8 K 07.1827
    Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung hängt die Einordnung einer Spielhalle als kerngebietstypisch zwar von den jeweiligen Umständen des Einzelfalles ab; dem Schwellenwert von 100 m2Grundfläche kann dabei aber die Bedeutung eines wesentlichen Anhaltspunkts zukommen (vgl. z.B. BVerwG vom 29.10.1992 - 4 B 103.92 - NVwZ-RR 1993, 287; VGH Baden-Württemberg vom 02.11.2006 - 8 S 1891/05 - juris; BayVGH vom 17.03.2005 - 25 B 01.624 - juris).
  • VG Sigmaringen, 25.02.1998 - 5 K 671/92

    Die außergerichtlichen Kosten des Vertreters des öffentlichen Interesses als

    Auszug aus VG München, 03.03.2008 - M 8 K 07.1827
    Der Vertreter des öffentlichen Interesses hat infolge seiner prozessübergreifenden Aufgabenstellung ungeachtet dessen, ob er Anträge stellt oder nicht, weder Kosten zu tragen noch sind seine Kosten erstattungsfähig (VG Sigmaringen vom 25.02.1998 - 5 K 671/92 - NVwZ-RR 1998, 696).
  • VG München, 10.03.2008 - M 8 K 07.2902

    Keine ausnahmsweise Zulassung einer kerngebietstypischen Spielhalle mit insgesamt

    Auszug aus VG München, 03.03.2008 - M 8 K 07.1827
    Auch im Gewerbegebiet sind Vergnügungsstätten nur ausnahmsweise zulässig (§ 8 Abs. 3 Nr. 3 BauNVO), wobei die Zulassungsfähigkeit von kerngebietstypischen Vergnügungsstätten eher zurückhaltend beurteilt werden muss (VG München vom 10.03.2008 - M 8 K 07.2902).
  • VG München, 03.03.2008 - M 8 K 07.3951

    Siehe Urteil vom 3. März 2008 Az. M 8 K 07.1827

    Wegen der Sachverhaltsdarstellung wird zunächst auf den Tatbestand des zwischen (praktisch) denselben Beteiligten ergangenen Urteils der Kammer vom selben Tag (Az.: M 8 K 07.1827) Bezug genommen.
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